Das Herz der Stiftung ist der Stiftungsstock, das Vermögen der Stiftung. Dieses Vermögen ist gesichert und bleibt dauerhaft erhalten. Die Erträge der Vermögensanlage fließen in die Finanzierung von Projekten und in die Umsetzung der satzungsmäßigen Zwecke. Je größer das Vermögen der Stiftung ist, umso mehr Erträge können fließen und umso mehr Mittel stehen dauerhaft für gemeinnützige Zwecke in Gornsdorf zur Verfügung.
Wenn Sie also ihre Mittel dauerhaft in die Stiftung einbringen möchten, dann geben Sie bitte bei der Überweisung als Zweck „Zustiftung“ an. Die Höhe der Zuwendung kann dabei beliebig sein.
Angabe des Verwendungszwecks in der Überweisung: Bürgerstiftung Gornsdorf Zustiftung
Stiftergemeinschaft der Erzgebirgssparkasse
DE48 8705 4000 0725 0706 17
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Gornsdorf SPENDE (entweder mit oder ohne Benennung eines Zwecks bzw. Projektes) oder ZUSTIFTUNG

https://www.stiftergemeinschaft.de/info/stiftung/buergerstiftung-gornsdorf.html